Was sagt der TÜV zur Kennfeldoptimierung?

Mit der Modifikation des Kennfelds wird in die Motorsteuerung eingegriffen. Betroffen sind häufig Zündanlage und Einspritzsystem. Das führt dazu, dass sich die Motorleistung und oftmals auch die Höchstgeschwindigkeit erhöht. Geräusch- und Abgaswerte sind ebenfalls häufig verändert. Dadurch erlischt automatisch die Betriebserlaubnis gemäß §19 Abs. 2 StVZO.

Teilegutachten – schnell & günstig

Mit einem Teilegutachten (§ 19.3 StVZO) dauert die Abnahme nur wenige Minuten und wird zum Beispiel vom TÜV, der DEKRA oder auch einem KÜS-Sachverständigen durchgeführt. So ist der legale Betrieb auch ohne eine enorm aufwändige und teure Einzelabnahme (§21 StVZO) problemlos möglich. Prüfungen zum Gutachten eines Tunings (Kennfeldoptimierung) oder einer ABE enthalten meistens folgende Teil-Prüfungen:

  • Abgasmessung nach EG 70/220/EWG
  • Fahrgeräuschmessung nach EG 70/157/EWG
  • Leistungsmessung EG 80/1269/EWG
  • Höchstgeschwindigkeitsmessung ECE Nr. 68
  • Überprüfung der Bremswirkung